Beispiele für Bußgelder, die beim Aufenthalt in der Natur entstehen können
Tatvorwurf | Bußgelder | Bemerkung |
Feuer angezündet oder betrieben | 25€ – 5.000€ plus evtl. weiterer Strafen, zB. durch Waldbrand | Auch Gasfeuer, etc. zählen als Feuer. |
Verursachen eines Waldbrandes | Bis zu 50.000€, Freiheitsstrafe und Schadensersatzforderungen | Egal ob durch Feuer, Zigarette oder Campingkocher |
Pflanze beschädigt, ausgegraben, ausgerissen oder abgesägt | Mindestens 25€ | Auch das absägen/nutzen von Totholz wird bestraft |
Wild liebende Tiere gefangen oder getötet | Mindestens 25€ | Auch Ameisen sind Wildtiere! |
Verbotene Flächen betreten | 25€- 500€ | |
Lärm erzeugt | 25€ – 500€ | |
Verbotswidrig gezeltet / gecampt | 25€ – 1.000€ | Auch das Lagern in Schutzhütten oder unter einem Tarp ist verboten. In Schutzhütten rasten ist zeitlich unbegrenzt erlaubt, aber das übernachten nicht. |
Abfallbeseitigung | 25€ – 2.500€ | Auch Asche gilt als Abfall und darf nicht einfach in der Natur entsorgt werden. |
Verunreinigen von Gewässern | 50€ – 5.000€ | Auch das Urinieren in Gewässer zählt darunter! |
Verstoß gegen Drohnenregelungen | 100€ – 5.000€ | In Naturschutzgebieten sind Drohnen fast immer verboten. |
Hund ohne Leine Schutzgebieten | 20€ – 250€ | |
Hundekot nicht beseitigt | 10€ – 150€ |