In Deutschland ist Wildcampen, also das Übernachten in Zelten außerhalb offizieller Campingplätze, rechtlich stark eingeschränkt. Es ist in den meisten Fällen verboten, insbesondere in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Landschaftsschutzgebieten und auf privatem Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers. Grundsätzlich greifen hier verschiedene Gesetze, wie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Landesnaturschutzgesetze und Waldgesetze der jeweiligen Bundesländer.

Wildcampen bezeichnet das Übernachten in mobilen Unterkünften wie Zelten oder Wohnmobilen in freier Natur, abseits von ausgewiesenen Camping- oder Trekkingplätzen. Es unterscheidet sich vom bloßen „Lagern“, das beispielsweise eine Pause während einer Wanderung umfassen kann, ohne die Absicht einer Übernachtung​.

Welche Strafen gibt es fürs Wildcampen?

Strafen für Wildcampen variieren je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes. Während ein einfaches unerlaubtes Zelten oft als Ordnungswidrigkeit gilt und Bußgelder zwischen 15 und 500 Euro nach sich ziehen kann, werden bei Verstößen in besonders geschützten Gebieten (z. B. Nationalparks) oder bei Umweltschäden Bußgelder von bis zu 2.500 Euro oder mehr verhängt. Besonders problematisch ist das Entzünden von Feuer, das in Wäldern zu hohen Strafen führen kann, da es eine erhebliche Gefahr für Waldbrände darstellt

Unterschied zwischen Wildcampen und Biwakieren

Der Hauptunterschied liegt in der Art der Unterkunft: Wildcampen erfolgt in Zelten oder ähnlichen mobilen Strukturen, während Biwakieren meist bedeutet, ohne Zelt, lediglich mit einem Schlafsack oder einer Plane, im Freien zu übernachten. Biwakieren ist in einigen Fällen, etwa für Notübernachtungen oder Wanderer auf bestimmten Routen, rechtlich weniger problematisch. Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein erlauben Biwakieren für eine Nacht unter bestimmten Bedingungen, während Wildcampen oft generell verboten ist. Während Wildcampen in Deutschland rechtlich eingeschränkt ist und bei Missachtung Strafen drohen, bietet das Biwakieren in Ausnahmefällen eine legale Alternative. Es empfiehlt sich jedoch, vorab lokale Regelungen zu prüfen und ausgewiesene Trekking- oder Naturlagerplätze zu nutzen, um Konflikte zu vermeiden und die Natur zu schützen.

Kann ich in Schutzhütten übernachten?

Das Übernachten in Schutzhütten im Wald ist in Deutschland stark von den lokalen Regelungen und dem jeweiligen Zweck der Hütte abhängig. In vielen Fällen ist das Übernachten in Schutzhütten verboten, insbesondere wenn es sich um Hütten handelt, die nicht für den Übernachtungsbetrieb vorgesehen sind oder sich in Naturschutzgebieten befinden. Das Ziel solcher Regelungen ist oft der Schutz der Natur sowie die Vermeidung von Lärm und Umweltbelastungen.

Es gibt jedoch auch Schutzhütten, in denen Übernachtungen ausdrücklich erlaubt sind, insbesondere solche, die für Wanderer und Outdoor-Aktivitäten eingerichtet wurden. Diese Hütten sind oft Teil von Wanderwegen, wie zum Beispiel den Fernwanderwegen, und bieten eine wichtige Unterkunftsmöglichkeit für längere Touren. In einigen Fällen muss man im Voraus buchen oder eine geringe Gebühr für die Übernachtung zahlen.

Es ist also entscheidend, sich im Vorfeld über die spezifischen Regelungen der Region und der jeweiligen Hütte zu informieren, um sicherzustellen, dass man keine Vorschriften verletzt.

Nehmen wir als Beispiel die Hohenlochenhütte im Schwarzwald. Diese Hütte befindet sich auf dem Privatgrundstück und gehört dem Schwarzwaldverein Wolfach e.V.. Während die Hütte selber (an Wochenenden) bewirtschaftet und nur in der Zeit geöffnet ist, so ist der Pod, welcher vom Verein auf dem Gelände bereitgestellt wird, ganzjährig offen. Seit 2016 können (Westweg)wanderer hier kostenlos übernachten, spenden sind natürlich gerne gesehen.

In immer mehr Wanderregionen und Nationalparks gibt es auch spezielle Biwakplätze wo man gegen eine geringe Gebühr übernachten kann. Häufig findet man dort eine hölzerne Plattform vor, meist auch eine Komposttoilette oder ähnliches. Es gibt solche Plätze zum Beispiel in der Eifel, im Schwarzwald oder auch im Elbsandsteingebirge. Der Trend solcher offiziellen Biwakplätze ist zum Glück steigend, sodass zukünftig immer mehr Menschen die Möglichkeit haben legal im Wald übernachten zu können.

Wem all das aber zu viel ist dem bleibt am Ende nichts andere übrig als auf Hotels und Herbergen auszuweichen. Oder halt über Nacht in einer Schutzhütte Schutz und Erholung zu suchen. Dabei aber bitte nicht einschlafen.